Nepomuk
Oberarzt Malte Schmidt mit einem Organspendeausweis. Foto: Sandra Daneyko

Jetzt entscheiden - Organspende kann Leben retten

02.06.2023

In Deutschland warten etwa 8500 Menschen auf ein Spenderorgan. Demgegenüber haben laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 869 Menschen im Jahr 2022 ihre Organe gespendet. Allein in Thüringen warten derzeit über 260 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan.

Obwohl viele Menschen grundsätzlich spenden wollen, haben längst nicht alle Ihre Entscheidung schriftlich dokumentiert. Besonders auf eine Spenderniere müssen Patientinnen und Patienten lange warten.

Zum Tag der Organspende (3. Juni 2023) haben wir mit unserem Transplantationsbeauftragten Malte Schmidt gesprochen, um wichtige Fragen zur Organspende zu klären und Unsicherheiten auszuräumen.

Wer kommt als Organspender in Frage?

Jeder Mensch, bei dem ein irreversibler Hirnfunktionsausfall festgestellt wurde und bei dem keine medizinischen Gründe dagegensprechen, käme potentiell als Spender in Frage. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Auch Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs können ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende selbst erklären, z.B. durch einen Organspendeausweis.

Wird mir in gleichem Maße geholfen, wenn ich auf intensivmedizinische Hilfe angewiesen bin und einen Spenderausweis habe?

Die medizinische Hilfe ist unabhängig vom Vorliegen eines Organspendeausweises.  Alle medizinisch notwendigen und sinnvollen Maßnahmen werden bei jedem Patienten und jeder Patientin durchgeführt. Auch die Verteilung der zur Verfügung stehenden Organe erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Zu den medizinischen Kriterien für die Organvermittlung gehören der körperliche Gesundheitszustand und bestimmte körperliche Merkmale von Spendern und Empfängern, wie z.B. Blutgruppe, Größe, Gewicht und Alter. Aber auch die Dringlichkeit und Erfolgsaussicht beim potentiellen Empfänger spielen eine wichtige Rolle. Die Verteilung erfolgt patientenbezogen durch die zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Holland).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein?

Der endgültige, nicht behebbare Ausfall des Gehirns ist Voraussetzung für eine Organspende. Nur wenige Verstorbene kommen überhaupt für eine Organspende in Frage, weil der Hirntod ein eher seltenes Phänomen ist. Eine Zustimmung des Spenders in Form eines Organspendeausweises oder die Zustimmung zur Spende durch einen Vorsorgebevollmächtigten muss in jedem Fall eingeholt werden. Ist beides nicht möglich, muss mit den nächsten Angehörigen der mutmaßliche Wille des Verstorbenen ermittelt und die Zustimmung zur Organspende eingeholt werden.

Was bedeutet Hirntod genau und wie wird er festgestellt?

Eine massive, akute Hirnschädigung (z.B. durch einen Unfall oder eine Hirnblutung) kann trotz Einsatz aller medizinischen Möglichkeiten wie Operation und Intensivtherapie zum Tod des Patienten führen. Nur durch intensivmedizinische Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Die Organe des Verstorbenen werden so weiter mit Sauerstoff versorgt und ihre Funktion bleibt für eine mögliche Transplantation erhalten. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes feststellen. Dazu gibt es ein vorgeschriebenes Protokoll mit bestimmten klinischen Kriterien, die erfüllt werden müssen.

 

Sollte ich auch einen Organspendeausweis ausfüllen, wenn ich mich gegen eine Organspende entscheide?

Ja, auf dem Organspendeausweis kann man einer Entnahme von Organen und Geweben widersprechen. Es gibt auch die Möglichkeit, nur bestimmte Organe zu spenden.

Weitere Informationen zum Thema Organspende finden Sie u.a. hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende.html

https://dso.de/