Nepomuk

Qualitätsmanagement / Qualitätssicherung

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser lt. § 137 des Sozialgesetzbuches V gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese dienen der Information von PatientInnen und Versicherten sowie niedergelassenen ÄrztInnen, Krankenkassen und allen an der Behandlung von PatientInnen beteiligten Berufsgruppen.
Im Qualitätsbericht finden Sie Informationen zu allen Fachabteilungen und Bereichen unseres Krankenhauses, deren Leistungen und Qualitätsergebnisse. Zusätzlich informiert er Sie über die Ausstattung unseres Hauses und unsere Angebote über die ärztlichen und pflegerischen Leistungen hinaus. Unsere jährlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualitätsergebnisse finden Sie hier ebenfalls dargestellt. Der Qualitätsbericht dient somit der Transparenz der Krankenhausbehandlung und aller unterstützenden Prozesse.

Leiter Qualitätsmanagement und -sicherung

Sven Kordon
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