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Mitarbeitervertretung – was ist das eigentlich?
Aufgrund der Sonderstellung der Kirchen gelten für die kirchlichen Einrichtungen eigene Gesetze und Regelungen. Die Arbeitsgrundlage im Individualrecht bildet in unserem Haus die AVR-C (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes). Das Kollektivrecht findet in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) seine Wurzeln. Alle vier Jahre wird das Gremium der Mitarbeitervertretung (MAV) von allen wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.
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Vorsitzende
Nicole Füllborn