Nepomuk

Mitarbeitervertretung – was ist das eigentlich?

Aufgrund der Sonderstellung der Kirchen gelten für die kirchlichen Einrichtungen eigene Gesetze und Regelungen. Die Arbeitsgrundlage im Individualrecht bildet in unserem Haus die AVR-C (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes). Das Kollektivrecht findet in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) seine Wurzeln. Alle vier Jahre wird das Gremium der Mitarbeitervertretung (MAV) von allen wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.

Warum braucht es eine Mitarbeitervertretung (MAV)?

Das ist ganz einfach: Wo immer Menschen zusammenarbeiten, entstehen soziale Bedürfnisse, die zu berücksichtigen sind. Somit hat die MAV  in personellen, sozialen und betrieblichen Angelegenheiten bestimmte Formen der Mitbestimmung. Dabei gibt es unterschiedliche Grade der Mitbestimmung: Sie reicht von einem Informationsrecht, über ein Anhörungsrecht bis hin zum Antrags- und Zustimmungsrecht.

Was ist der Sinn einer Mitarbeitervertretung?

Wir bringen als Ihre gewählten Vertreter die berechtigten Interessen der Mitarbeiterschaft gegenüber dem Dienstgeber zur Geltung.

Was sind unsere Aufgaben?

  • Anregung von Maßnahmen, die der Einrichtung und den MitarbeiterInnen dienen
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von MitarbeiterInnen und falls diese berechtigt erscheinen, Vorlage und Hinwirkung auf deren Erledigung
  • Engagement für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung

Die Formen unserer Beteiligung sind:

  • Gegenseitige Informationen
  • Anhörung und Mitberatung
  • Vorschlagsrecht
  • Zustimmung und Antragsrecht

Im Einzelnen sind dies bei Entscheidungen des Dienstgebers:

  • Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Anhörung und Mitberatung bei Kündigung
  • Zustimmung bei Einstellung
  • Zustimmung bei persönlichen Angelegenheiten der MitarbeiterInnen

Bei Angelegenheiten der Dienststelle u.a. bei:

  • Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Festlegung der Richtlinien zu Urlaubsplan und -regelung
  • Inhalt von Personalfragebögen und Beurteilungsrichtlinien
  • Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der MitarbeiterInnen zu überwachen
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen - Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufes
  • Maßnahmen zum Ausgleich und zur Milderung von wesentlichen wirtschaftlichen Nachteilen für die MitarbeiterInnen wegen Schließung, Einschränkung, Verlegung
  • Zusammenlegung von Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen

Haben Sie Fragen zu Ihrem neuen Beschäftigungsverhältnis hier im Katholischen Krankenhaus Erfurt?

Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, herzlich willkommen werte Interessierte,
als gewählte Interessenvertretung müssen wir jeder Neueinstellung oder Änderung eines Dienstvertrages zustimmen. Wir prüfen im Voraus Ihre Gehaltseingruppierung, Ihren Beschäftigungsumfang sowie Ihre Anerkennung von Dienstzeiten.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen vertrauensvoll an uns!

Vorsitzende
Nicole Füllborn
So erreichen Sie uns:
0361 654-1910

Sprechstunde:
nach telefonischer Anmeldung