Mitarbeitervertretung – was ist das eigentlich?
Aufgrund der Sonderstellung der Kirchen gelten für die kirchlichen Einrichtungen eigene Gesetze und Regelungen. Die Arbeitsgrundlage im Individualrecht bildet in unserem Haus die AVR-C (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes). Das Kollektivrecht findet in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) seine Wurzeln. Alle vier Jahre wird das Gremium der Mitarbeitervertretung (MAV) von allen wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.
Vorsitzende
Nicole Füllborn